News

15. September 2022 | ZUCHT

Wahl des Züchtervertreters & dessen Stellvertreters

In Folge der ab dem 01.01.2022 geltenden GVO müssen bei der kommenden Züchterversammlung ein neuer Züchtervertreter und ein stellvertretender Züchtervertreter gewählt werden.

Aus den Interessenversammlungen werden in den Jahren mit gerader Jahreszahl für die Dauer von zwei Jahren jeweils ein Interessenvertreter und ein stellvertretender Interessenvertreter gewählt. Der Interessenvertreter ist stimmberechtigtes, zusätzliches Mitglied im jeweiligen Fachausschuss. Im Fall seiner Verhinderung kann er das Stimmrecht auf den stellvertretenden Interessenvertreter übertragen. Der stellvertretende Interessenvertreter kann - ohne Stimmrecht - durch den zuständigen Ressortleiter zu den Ausschusssitzungen eingeladen werden.

Übergangsregelung: 

Die Änderung der GVO tritt zum 1.1.2022 in Kraft. Die bereits gewählten Interessenvertreter bleiben bis zur nächsten Interessenversammlung in ihren Ämtern. Für die Vertretung in den Ausschüssen gelten die bisherigen Regelungen der GVO bis zur nächsten Interessenversammlung und den entsprechenden Neuwahlen. 

Wir suchen Züchter, die Interesse daran haben als Bindeglied zu den Züchtern des IPZV konstruktiv im Zuchtausschuss mitzuarbeiten. Interesse geweckt!? Eine formlose E-Mail mit der Angabe "Züchtervertreter" oder "Stellvertreter" bis zum 01. Oktober 2022 an s.renken@ipzv.de reicht aus.