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16. Oktober 2020 | VERBAND

Informationen für Direktmitglieder

Präsidium und Länderrat haben im vergangenen Jahr eine Beitragsordnung erarbeitet und diese in der gemeinsamen Sitzung im Januar 2020 verabschiedet. Die Beitragsordnung finden Sie auf der Homepage unter diesem Link.

Bitte prüfen Sie Ihre in der IPZV-Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse unter „Mein IPZV“ oder wenden Sie sich in der Geschäftsstelle an Frau Lange. Entweder per E-Mail an lena.lange@ipzv.de oder telefonisch unter 0511 87 65 65 12.

Für den Beitragseinzug der Direktmitglieder gilt künftig Folgendes:

  • Der Nachweis über die Berechtigung zur Beitragsermäßigung muss jährlich bis zum 31.12. in der Geschäftsstelle eingereicht werden (schriftlich, per E-Mail oder Fax). Liegt dieser nicht vor, erfolgt automatisch eine Einstufung als Hauptmitglied.
  • Sollte sich Ihre Bankverbindung seit dem letzten Beitragseinzug geändert haben, schicken Sie bitte an Frau Lange ein neues SEPA-Mandat (siehe unten).
  • Die Rechnungen werden im Januar per E-Mail an die in der IPZV-Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
  • Der Sepa-Lastschrifteinzug erfolgt künftig zum 15.02.
  • Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, müssen den Jahresbeitrag bis zum 31.01. auf das in der Beitragsordnung angegebene Konto überweisen. Bei Rechnungsstellung nach Ablauf der Zahlungsfrist durch die Bundesgeschäftsstelle wird künftig eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben. Wenn Sie noch nicht am Sepa-Lastschrifteinzug teilnehmen und Sie dies ändern möchten, können Sie den Vordruck „Sepa-Lastschriftmandat“ ausgefüllt und unterschrieben an die Bundesgeschäftsstelle schicken. Den Download finden Sie unter diesem Artikel.