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17. März 2020 | VERBAND

Coronavirus: Bundesregierung ordnet Schließung von Sportanlagen an

Informationen und Empfehlungen für Vereine und Betriebe

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat auf die durch die Bunderegierung angeordnete Schließung von Sportanlagen, Vereinen und Betrieben am gestrigen Abend folgende Position veröffentlicht die Informationen und Empfehlungen für Vereine und Betriebe beinhaltet. Aufgrund dieser neuen Lage sollten vorerst alle Turniere, Fortbildungen und Lehrgänge abgesagt werden – bitte beachten Sie auch dabei die Leitlinien und Erlässe des jeweiligen Bundeslands:

Warendorf (fn-press). Als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen fürs Erste verboten. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr zu schließen. (Quelle: Bundesregierung)

Vereine, Betriebe, Pferdehalter-, -sportler und -züchter müssen nun Maßnahmen ergreifen, um gleichzeitig die Gesundheit der Menschen und der Tiere sicherzustellen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vertritt gegenüber Behörden folgende Position, um das Tierwohl sicherzustellen:

Das Deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier dadurch Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Die artgerechte Versorgung sowie Bewegung von Pferden zur Gesunderhaltung und Sicherstellung ihres Wohlbefindens stellt vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine große Herausforderung dar.

Folgendes muss zu jeder Zeit für die Pferde sichergestellt sein:

  • Pferdegerechte Fütterung
  • Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
  • Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
  • Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung
  • Notwendige tierärztliche Versorgung
  • Ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied

An folgenden Eckpunkten hat sich die Sicherstellung der Versorgung der Pferde unter den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu orientieren:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall / die Reitanlage nicht betreten
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten
  • Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb
  • Bei Bedarf erstellt der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
  • Es werden ggf. Anwesenheitszeiten bestimmt, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall bewegen, zu minimieren
  • Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters

Maßgaben für die Tätigkeiten rund um die Versorgung und Bewegung der Pferde:

  • Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.[nbsp][nbsp]
  • Ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.
  • Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
  • Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
  • Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
  • Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan wieder aufgehoben werden kann.
  • Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

Mehr Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus in Bezug auf den Pferdesport gibt es unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus

Quelle: fn-press