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13. Januar 2023 | SPORT, AUSBILDUNG

Pferdeführerschein Umgang als Zulassungsvoraussetzung für Turnierreiter der Erwachsenenklasse - Klarstellung

Wir haben in den letzten Tagen verschiedene Rückfragen erhalten, die uns zu folgender Klarstellung veranlassen:

Die ab 01.01.2024 bestehende Verpflichtung für Turnierreiter der Erwachsenenklasse, einen Pferdeführerschein Umgang zu besitzen, trifft ausschließlich Turnierreiter der Erwachsenenklasse, die sich ab 01.01.2024 neu im Zentralregister registrieren (Erstregistrierung) oder eine Registrierung wieder aufleben lassen, die mindestens 5 Jahre geruht hat (Reaktivierung). Diese Reiter müssen bis zum Beginn des Folgejahres der Erstregistrierung bzw. Reaktivierung den Pferdeführerschein auch nachweisen.

Wichtig: Durchgängig gültig registrierte Turnierreiter der Erwachsenenklasse sind von der Verpflichtung zum Erwerb bzw. Nachweis des Pferdeführerscheins ausdrücklich nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Turnierreiter der Kinder-, Jugend- und Juniorenklasse.